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MGWA Weisungen für Gastpiloten und Flugschüler

Für alle Gastpiloten und Flugschüler gilt:
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht an maximal 3 Tagen pro Jahr einen Gastpiloten auf unseren Platz einzuladen. Im Vorfeld ist bei einem Vorstandsmitglied eine Bewilligung für jeden Flugtag des Gastes einzuholen. Der Gastpilot muss nachweisen, dass er genügend Haftpflicht versichert ist. Der Gastpilot/Flugschüler muss umfassend in alle Flugplatzregeln eingeführt werden und die Sicherheitsbestimmungen einhalten. Das Vereins-Mitglied muss am Flugtag vor Ort anwesend sein. Am Ende des Flugtages müssen die Flüge des Gastpiloten/Flugschülers mit Eintrag von Vor- und Nachnamen und der MGWA-Nummer des Mitglieds im Logbuch eingetragen werden (in der Halle gemäss den lokalen Vorschriften).

Flugschüler
Flugschüler und eigene Kinder von Vereinsmitgliedern, die von einem Mitglied am Lehrer-Schüler System ausgebildet werden, haben keine Einschränkungen. Ab dem sicheren und selbständigen Fliegen gilt der Flugschüler als Gastpilot. Der Ausbilder wird angehalten, den Flugschüler zu gegebener Zeit aufzufordern, sich unserem Verein anzuschliessen und ggf. vom Jugendförderungsbudget zu profitieren.

Der Vorstand der MG Wangen 1.Juli 2025

Wetterstation Modellflugplatz

Damit die Wetterdaten für alle zugänglich sind, überträgt die Basisstation die Daten jede Minute an das Wetterportal "Weather Underground". Ab diesem Wetterportal können die Wetterdaten des Modellflugplatzes über Desktopcomputer oder Mobilegeräte abgerufen werden.

Aktuelle Wetterdaten Modellflugplatz

Anleitung Wetterstation

Vorschrift für Piloten ohne SMV-Mitgliedschaft

Ein Pilot ohne SMV-Mitgliedschaft muss in einer Erklärung (Code of Good Practice) bestätigen, dass die Sicherheitsrichtlinien des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) eingehalten werden, um von den nachfolgend aufgeführten Regeln profitieren zu können.

Für Modellluftfahrzeuge gelten folgende Regeln:

  • Keine maximale Flughöhe
  • Keine obligatorische Schulung und Prüfung (evtl. Abgleich mit SMV für bestimmte Vorschriften)
  • Ein Mindestalter von 5 Jahren
  • Betrieb auf Sicht

Ohne unterschriebene Erklärung, gelten die Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge "Offene Kategorie A1 bis A3". 

Modellluftfahrzeuge über 30kg benötigen eine Bewilligung des BAZL.

Quelle: BAZL

SMV Sicherheitsrichtlinien ("Code of Good Practice")

 

Betriebsreglement Modellflugplatz

WebCam Modellflugplatz

Wetter Modellflugplatz

Jahresprogramm 2026

Indoortermine 2025/2026

 

nächster Termin

Flugplatzrevision
Modellflugplatz Kestenholz
Samstag, 11. April  

Indoorfliegen
Raiffeisenarena Hägendorf
Sonntag, 15 März
13:00 bis 19:00 Uhr

Sonntag, 29 März
14:00 bis 19:00 Uhr

 
11.03.2026
Jahresprogramm 2026
6.10.2025
Wetterstation Modelflugplatz
8.09.2025
Bilder und Rangliste vom Schwarzbubenfliegen
Weisung für Gastpiloten und Flugschüler
Indoortermine 2025/2026
17.06.2025
Bilder und Rangliste vom 3. MG Wangen Cup
05.06.2025
Bilder vom 1. Oldtimertreffen
05.05.2025
Bilder von der Flugplatzrevision
22.04.2025
Wangen-Cup 2025
Jahresprogramm aktualisiert
25.03.2025
WhoisWho, das Jahresprogramm angepasst. Mitgliederbereich aktualisiert Protokoll GV 2025
20.02.2025
Jahresprogramm 2025 Mitgliederbereich akutualisiert Unterlagen GV 2025

 

 

 

 
 
 
 
 
 
     
History
Vor 48 Jahren F3A Weltmeisterschaft in Bern
   


Programmheft
Bericht aus Modell 11/1975

Quelle: Modell 11/1975
 
 
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  Aktualisiert
 
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  22. März 2026  
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